Stiftungsrecht
Der Anwalt hat in diesem Bereich vornehmlich die Statuten eines zu gründenden Vereins, oder einer Stiftung, vorzubereiten. Im Rahmen der Errichtung einer Stiftung ist die Zusammenarbeit mit einem Notar erforderlich. Weiter berät der Anwalt die Organe des Vereins oder der Stiftung bezüglich der rechtlichen Aspekte ihrer Organisation und Führung. Er wird die Stiftung oder den Verein oft auch in steuerlichen Fragen beraten (Steuerbefreiung).
Die Gründung eines Vereins ist in der Schweiz sehr freiheitlich geregelt. Ein Eintrag in einem offiziellen Register ist möglich, aber in der Regel nicht nötig, und die Statuten können sehr knapp sein. Stiftungen müssen demgegenüber im Handelsregister eingetragen sein und unterstehen einer staatlichen Aufsicht.
Avocats concernés :
- Luc Recordon- Michel Chavanne